Datenschutz im Leichtathletik-Verband Sachsen e.V.


Datenschutz ist auch für uns als Verband ein wichtiges Thema, weil der Umgang mit Mitgliederdaten erstens nicht vermieden werden kann und zweitens in der Regel ein Interesse daran besteht, die gespeicherten personenbezogenen Daten der Mitglieder angemessen zu schützen.

Wo personenbezogene Daten verwendet werden, müssen Regeln beachtet werden. Dabei ist die Datenschutz-Grundverordnung als gemeinnütziger Veband ebenso zu befolgen wie für alle anderen. Die Vorschriften gelten allgemein.

Gilt der Datenschutz wirklich auch in gemeinnützigen Vereinen?
Sobald personenbezogene Daten vorliegen, müssen sie geschützt werden. Dies ist schon der Fall, wenn Mitgliederdaten erhoben werden. Es ist unerheblich, welche Form die datenverarbeitende Stelle hat, also ob es sich um eine Firma, eine Behörde oder einen Verein handelt oder ob letzterer im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht. Der Datenschutz ist für Vereinsmitglieder zu gewährleisten.

Im Folgenden stellen wir daher Downloads zu relevanten Bereichen zur Verfügung, was für den Datenschutz im Verein/Verband nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wichtig ist.