Startrecht
im Leichtathletik-Verband Sachsen e.V.
Ein gültiges Startrecht ist gemäß DLO §5.1.1.1 Voraussetzung für die Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften.
Dieses wird über die Ausstellung eines Startrechtes erteilt.
- Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Verein/Abteilung des LVS
- Startrecht im LVS verpflichtend ab der Altersklasse U12 (AK10/11) für Wettkämpfe ab Regionalmeisterschaftsebene
- bei Änderung der persönlichen Daten ist dies dem LVS sofort mitzuteilen
- das Startrecht verlängert sich automatisch für das Folgejahr
Wie beantrage ich das Startrecht?
- Beantragung über Phoenix
- hier geht’s zum Tutorial
oder
- Beantragung über DLV-Antragsformular
- Felder sind vollständig auszufüllen
- Unterschrift & Stempel vom Verein nötig
- persönliche Erklärung muss vom Athleten und/oder dem Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
unterschrieben werden - Einreichung per Mail oder Post an die LVS-Geschäftsstelle
- für die Teilnahme an Meisterschaften ist es zwingend Voraussetzung, dass der Startrechtantrag
spätestens bis zum Meldeschlusstermin! in der Geschäftsstelle vorliegt
Startrechtgebühren
- Gebühren laut aktueller Gebührenordnung
Startrechtlöschung
- Vereine können dies formlos per Mail an die LVS-Geschäftsstelle schicken
Startrechtwechsel
- nur im Zeitraum vom 01 Oktober. - 30. November möglich
- Startberechtigung für den neuen Verein gilt dann ab 01.01. des Folgejahres
- weitere Informationen zum Startrechtwechsel: DLO §4.3
- Sonderregelungen:
- Wechsel auch nach 9-monatiger Wettkampfpause nach dem letzten Start für den alten Verein möglich
- AK 13 und jünger: bei 3 Monaten Wettkampfpause
- weitereSonderregelungen siehe DLO §4.4
- Wechsel auch nach 9-monatiger Wettkampfpause nach dem letzten Start für den alten Verein möglich
Wie beantrage ich den Wechsel?
- Beantragung über Phoenix
- hier geht’s zum Tutorial:
oder
- Beantragung über DLV-Antragsformular über den Verein
- per Mail oder Post an die LVS-Geschäftsstelle
- dem Antrag ist die Freigabe des alten Vereins beizufügen
Beantragung Startgemeinschaften (StG‘s)
Rückmeldung über Fortbestehen ohne Änderung oder Löschung formlos per Mail bis 30. November an die LVS-Geschäftsstelle Neubeantragung oder Änderung von Stg’s bis 30. November über das Antragsformular für das Folgejahr möglich. Alle Mitglieder der StG‘s & LG‘s müssen im Besitz eines gültigen Startrechtes für ihren Stammverein sein.
Anleitung
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Anleitung Startrecht Athleten Wie beantragt man als Athlet ein Startrecht?
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Anleitung Startrecht Vereine Wie beantragt man als Verein ein Startrecht für einen Athleten?
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Anleitung Startrechtwechsel Athleten Wie beantragt man als Athlet einen Startrechtwechsel für einen neuen Verein?
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Anleitung Startrechtwechsel Vereine Wie beantragt man als Verein einen Startrechtwechsel für einen Athleten?
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DLV-Startrechtantrag zum manuellen Ausfüllen und Einsenden im Original
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Startrechtfreigabe Vorlage zur Startrechtfreigabe für abgebende Vereine