Startrecht

im Leichtathletik-Verband Sachsen e.V.

Ein gültiges Startrecht ist gemäß DLO §5.1.1.1 Voraussetzung für die Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften.
Dieses wird über die Ausstellung eines Startrechtes erteilt.

  • Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Verein/Abteilung des LVS
  • Startrecht im LVS verpflichtend ab der Altersklasse U12 (AK10/11) für Wettkämpfe ab Regionalmeisterschaftsebene
  • bei Änderung der persönlichen Daten ist dies dem LVS sofort mitzuteilen
  • das Startrecht verlängert sich automatisch für das Folgejahr


Wie beantrage ich das Startrecht?

oder

  • Beantragung über DLV-Antragsformular
    • Felder sind vollständig auszufüllen
    • Unterschrift & Stempel vom Verein nötig
    • persönliche Erklärung muss vom Athleten und/oder dem Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
      unterschrieben werden
    • Einreichung per Mail oder Post an die LVS-Geschäftsstelle
    • für die Teilnahme an Meisterschaften ist es zwingend Voraussetzung, dass der Startrechtantrag
      spätestens bis zum Meldeschlusstermin! in der Geschäftsstelle vorliegt

 

Startrechtgebühren

 

Startrechtlöschung

  • Vereine können dies formlos per Mail an die LVS-Geschäftsstelle schicken

Startrechtwechsel

  • nur im Zeitraum vom 01 Oktober. - 30. November möglich
  • Startberechtigung für den neuen Verein gilt dann ab 01.01. des Folgejahres
  • weitere Informationen zum Startrechtwechsel: DLO §4.3
  • Sonderregelungen:
    • Wechsel auch nach 9-monatiger Wettkampfpause nach dem letzten Start für den alten Verein möglich
      • AK 13 und jünger: bei 3 Monaten Wettkampfpause
    • weitereSonderregelungen siehe DLO §4.4 

Wie beantrage ich den Wechsel?

oder

  • Beantragung über DLV-Antragsformular über den Verein
    • per Mail oder Post an die LVS-Geschäftsstelle
    • dem Antrag ist die Freigabe des alten Vereins beizufügen

 

Beantragung Startgemeinschaften (StG‘s)

Rückmeldung über Fortbestehen ohne Änderung oder Löschung formlos per Mail bis 30. November an die LVS-Geschäftsstelle Neubeantragung oder Änderung von Stg’s bis 30. November über das Antragsformular für das Folgejahr möglich. Alle Mitglieder der StG‘s & LG‘s müssen im Besitz eines gültigen Startrechtes für ihren Stammverein sein.

Anleitung