Aufnahmeinformationen

Mitgliedschaft im LVS


Informationen zur Aufnahme in den Leichtathletik-Verband Sachsen e.V.

Auf der Grundlage der Satzung des LVS, Paragraph 3 können Vereine, Abteilungen bzw. Gemeinschaften die Mitgliedschaft im LVS jederzeit beantragen.

Einzureichen ist ein Aufnahmeformular, welches über die Homepage des LVS abrufbar und über den jeweiligen Kreisverband an die Geschäftsstelle einzureichen ist.

Für dieses Formular sind folgende Angaben notwendig:

  • Vereinsnamen (zusätzlich eventuelle Kurzform)
  • Anschrift des Vereins
  • Name und Anschrift des Vorsitzenden des Leichtathletik-Vereins bzw. des Abteilungsleiters Leichtathletik.
  • Gegenwärtiger Mitgliederstand in der Leichtathletik
  • Anerkennung LVS-Satzung (ebenfalls in Geschäftsstelle des LVS erhältlich)
  • Bestätigung des Vereinsvorstandes über Eintragung im Vereinsregister beim jeweiligen Kreisgericht
  • Mitgliedsnummer im LSB

Mit der Satzungsanerkennung ist u.a. verbunden:

  • Mitgliedschaft im LVS einschließlich der Möglichkeiten des Austritts (nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich), der Streichung (z.B. bei Auflösung des Vereins) oder des Ausschlusses.

Die Aufnahme erfolgt durch einen Beschluss des Präsidiums des LVS. Die Geschäftsstelle teilt das Ergebnis der Abstimmung sowie die neue Vereinsnummer per Mail dem Verein und dem zuständigen Kreisverband mit.

Für den Start bei Landesmeisterschaften ist die Mitgliedschaft des Vereins im LVS Vorbedingung sowie für den einzelnen Teilnehmer ein gültiger Startpass, der auf Grund des eingereichten Antragsformulars in der LVS-Geschäftsstelle gegen eine einmalige Gebühr ausgestellt wird.

Folgende Vorteile sind mit einer Mitgliedschaft verbunden:

  • Informationen zu allen beim LVS angemeldeten Leichtathletik-Wettkämpfen sowie für alle beim LVS gemeldeten Lauf-Veranstaltungen
  • Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern zu allen Meisterschaften des LVS (Startrecht vorausgesetzt) und somit Qualifikation für Deutsche Meisterschaften
  • Entsprechend der terminlichen Möglichkeiten Ausleihe der LVS-Zeitmess- und Weitenmessanlage für Veranstaltungen des Vereins gegen eine Gebühr.
  • Finanzieller Rücklauf an die jeweiligen Kreisverbände nach bestimmten Kriterien (größere Mitgliederzahl im Kreis = höherer Rücklauf an die Kreisverbände) zur Organisierung kreislicher Veranstaltungen bzw. Unterstützung der Vereine.
     

Satzung und Ordnungen des LVS