Informationen zur Berechnung der fehlenden Kampfrichter

Verfahren zur Meldung Kampfrichter, Sprecher, Wettkampfauswerter und Wettkampfleiter

(Berechnungsgrundlage der jährlichen Rechnungslegung zu den Verwarngeldern für fehlende Kampfrichter)


Der Leichtathletik-Verband Sachsen e.V. (LVS) hat auf dem Verbandstag am 23.03.2019 in seiner großen Mitgliederversammlung einen Beschluss zur Meldung von Kampfrichtern und weiteren Funktionären gefasst.

Aktuell:
Verwarngeld für fehlende Kampfrichter (Finanzordnung LVS, § 10 Gebühren, Absatz 4): „In jedem Verein ist pro sechs Startrechte ein Kampfrichter zu stellen. Das Verwarngeld pro Fehlposition beträgt: 20,00 € zzgl. USt. Bei der Berechnung zählen nur die Startrechte ab der U14 (AK12). Die Rechnungslegung erfolgt zum 15.04. des Jahres.

1. Meldung Kampfrichter:

Die Verfahrensweise zur Anerkennung der Kampfrichter bleibt wie in den Jahren zuvor bestehen:
Gemeldet werden die Kampfrichter mit einer gültigen Lizenz (keine Kampfrichteranwärter) vom Verein an den Kreiskampfrichterwart. Hier sollte auf alle Fälle eine Abstimmung stattfinden bzw. eine Rückinformation an die Vereine gegeben werden, wenn Personen gestrichen worden sind. Vom Kreiskampfrichterwart erfolgt die Meldung an den Landeskampfrichterwart bis zum 30.10. und von diesem an die Geschäftsstelle (GS) bis Ende Februar des Folgejahres. Meldungen nach dem 30.10. an den Landeskampfrichterwart können aus Gründen der Weitergabe der statistischen Meldungen an den DLV NICHT mehr beachtet werden.

2. Weitere Meldungen

In Abstimmung mit den jeweiligen Vorsitzenden der Kommissionen möchten wir zu den folgenden Meldungen die Verfahrensweise bekannt geben. Es erfolgt eine Anrechnung von Zählpersonen, die mindestens bei einem landesoffenen Sportfest im Einsatz waren:

Meldung Sprecher:
Gemeldet werden die Sprecher vom Verein an den Vorsitzenden der Kommission Sprecher bis zum 30.11. des Jahres. Hier sollte ebenso eine Abstimmung stattfinden bzw. eine Rückinformation an die Vereine gegeben werden, wenn Personen gestrichen worden sind. Vom Vorsitzenden der Kommission Sprecher erfolgt die Meldung an die GS bis Ende Februar des Folgejahres.

Meldung Wettkampfauswerter (WKA):
Gemeldet werden die Namen der WKA vom Verein an den Vorsitzenden der Kommission WKA bis zum 30.11. des Jahres. Hier sollte ebenso eine Abstimmung stattfinden bzw. eine Rückinformation an die Vereine gegeben werden, wenn Personen gestrichen worden sind. Vom Vorsitzenden der Kommission WKA erfolgt die Meldung an die GS bis Ende Februar des Folgejahres.

Meldung Wettkampfleiter:
Gemeldet wird vom Verein an die GS bis zum 30.11. des Jahres. Zu den WK-Leitern zählen lt. dem Beschluss der Wettkampfleiter und der Leiter Wettkampfvorbereitung. Auch hier sollte eine Abstimmung stattfinden bzw. eine Rückinformation an die Vereine gegeben werden, wenn Personen gestrichen worden sind.

Von der GS erfolgt im Nachgang die Zusammenführung der Daten, die Veröffentlichung zur Mitgliederversammlung und die anschließende Rechnungslegung zum 15.04. des Folgejahres an die Vereine.

Stand: Chemnitz, 09. Oktober 2023
 

gez. Jens Taube                               gez. Annett Tschernikl

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